AGB

K & H GmbH Konsum- und Handelsentwicklung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs-, Daten- und Dialogmarketingleistungen, Anzeigenaufträge sowie Online-Werbung

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der K&H GmbH Konsum- und Handelsentwicklung (K&H GmbH) mit Sitz in 40764 Langenfeld für alle Verträge über Beratungs-, Daten- und Dialogmarketingdienstleistungen sowie Anzeigenaufträge, Online-Werbung und alle damit im Zusammenhang stehende etwaigen Lieferungen und Leistungen . Sie gelten nur gegenüber Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche- rechtliche Sondervermögen als Vertragspartner der K&H GmbH.

Allgemeine Regelungen

Vertragsschluss, Vertragsbestandteil Nebenabreden, Änderungsvorbehalt

Der Vertrag zwischen uns, der K&H GmbH, und Ihnen als unserem Vertragspartner kommt durch separate schriftliche Vereinbarung, durch schriftliche Annahme des (Projekt-)Angebots, durch unsere Auftragsbestätigung oder die Durchführung des Auftrags durch uns zustande. Maßgeblich sind ausschließlich der Inhalt der etwaigen schriftlichen Vereinbarung, des angenommenen Angebots oder der Auftragsbestätigung und diese AGB. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Annahmebestimmungen. Unsere Angebote sind bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend.

Wir behalten uns die Ablehnung von Aufträgen vor. Das betrifft insbesondere Fälle von rassendiskriminierenden Aufträgen oder Verstößen gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten sowie Gefährdungen des Ansehens oder des Betriebsfriedens unseres Unternehmens. Ebenso behalten wir uns für diese Fälle entsprechend ein Rücktrittsrecht für den Fall vor, dass wir erst nachträglich von den vorstehend genannten Umständen erfahren.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen von Ihnen gelten nicht, auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Mündliche Nebenabreden zum Vertrag, insbesondere zu den im schriftlichen Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder in diesen AGB
vereinbarten Lieferterminen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Wir behalten uns vor, die AGB in einem Ihnen zumutbaren Umfang zu ändern.

Lieferung und Leistung, Subdienstleister

Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart, Plantermine. Teillieferungen und Leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

Wir sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch die Einschaltung qualifizierter Dritter ausführen zu lassen.

Verzögerungen, die in Ihrer Sphäre oder der Ihrer Erfüllungsgehilfen liegen (z. B. Änderungswünsche, verspätete Auslieferung oder Rücksendung von Materialien, mangelhaft oder nicht verwertbar angelieferte Daten), führen dazu, dass sich Liefer- und Leistungstermine um einen entsprechenden Zeitraum verschieben. Überschreitet die Verzögerung einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten, sind wir, unbeschadet der Geltendmachung anderer Rechte, zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung berechtigt.

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. bei unvorhergesehenen Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten und ähnlichem, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Vertragserteilung behindert sind, eine etwaige Lieferfrist in angemessenem Umfang. Das gilt nicht, wenn wir ein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden zur Last fällt. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerungen länger als 2 Monate andauern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Verlängert sich die Lieferzeit, werden wir von der Leistungsfrist frei oder treten Sie zurück bzw. kündigen Sie, so können Sie hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten, sofern die vorgenannten Gründe vorliegen. Auf die vorgenannten Umstände werden wir uns aber nur berufen, wenn wir Sie davon unverzüglich benachrichtigt haben.

Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nebenkosten (z. B. Verpackung, Versandkosten) werden gesondert berechnet.

Rechnungen der K & H GmbH sind, sofern nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

Die Aufrechnung gegen eine Forderung der K & H GmbH ist nur mit ausdrücklich von der K & H GmbH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Kommt der Vertragspartner nach den gesetzlichen Regelungen in Verzug und/oder werden der K & H GmbH Tatsachen bekannt, die berechtigten Anlass geben, an seiner Kreditwürdigkeit zu zweifeln, ist die K & H GmbH, unbeschadet der übrigen gesetzlichen Rechte, berechtigt,
- sämtliche Forderungen gegenüber dem Vertragspartner sofort fällig zu stellen,
- eigene Lieferungen und Leistungen einzustellen,
- angemessene Sicherheit z. B. in Form einer Bankbürgschaft bei einem in der EU ansässigen
Kreditinstitut zu verlangen,
- im Verzugsfall vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn fristlos zu kündigen und gegebenenfalls Scha-
densersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Etwaige Abzinsungen wird die K & H GmbH in Höhe
des Bankzinses vornehmen, mit dem die K & H GmbH sich selbst refinanziert

Reisekosten, Spesen, Gebühren, Rechte, Fremd- und Nebenkosten

Reisekosten, Spesen, Kilometergeld, Gebühren, Rechte, Fremd- und Nebenkosten stellen wir Ihnen als getrennte Posten in Rechnung nach Aufwand bzw., soweit relevant, konform mit den gültigen Sätzen der Finanzbehörde und den nachstehenden Regelungen in Rechnung.

Die direkt mit unserer Tätigkeit für Sie verbundenen Spesen - wie Inlands-Reisekosten und Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie gesetzliche Gebühren und Beiträge (z. B. GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherung), Rechte (z. B. Bildrechte) oder die Nebenkosten wie Postgebühren, Telefon-, Telefax-, Kopier- und Büromaterialkosten - werden, wenn nicht anders vereinbart, ohne Aufschlag zzgl. zum Auftragshonorar gegen Beleg an Sie weiterberechnet.

Spesen für Auslandsreisen werden ebenfalls gegen Beleg abgerechnet.

Preiserhöhung

Ist der Vertrag zu unseren Preisen zustande gekommen und erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und -annahme die der unserer Kalkulation zugrunde liegenden Material- und Bearbeitungskosten um mehr als 5 %, sind wir zur Preiserhöhung entsprechend der insgesamt erhöhten Kosten berechtigt.

Materialien, Unterlagen, Inhalte, Dateien, Drucksachen des Vertragspartners

Von Ihnen zu stellende Materialien, Unterlagen, Inhalte, Dateien, Drucksachen und sonstige Unterlagen sind frei Haus anzuliefern. Sie sind zum Zurückbehalt entsprechender Sicherungskopien verpflichtet.

Wir sind nicht verpflichtet, die angegebenen Stückzahlen von Materialien und Drucksachen, die Sie stellen, zu überprüfen. Sie sind allein dafür verantwortlich, dass Form und Inhalt des überlassenen Materials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgegeben, es sei denn, dass es vereinbart wird. Für Verlust, Beschädigung und dergleichen haften wir ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Haftungsbestimmungen. Der Abschluss einer Versicherung gegen weitergehende Schadensfälle obliegt Ihnen. Über Restmengen werden Sie auf Wunsch informiert. Trifft dieser innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Restmeldung durch uns trotz besonderer Hinweise keine Entscheidung, so diese zur Vernichtung der Reste Ihre Kosten berechtigt, ohne dass Ihnen hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen. Im Übrigen werden nicht mehr benötigte Unterlagen, Datenträger etc. nach Übergabe der Lieferung/Leistung nach Ihrer Wahl an Sie auf Ihre Kosten zurückgegeben oder vernichtet.

Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von Ihnen bereitgestellten Inhalte, Text-/Bildvorlagen, Materialien, Unterlagen, Drucksachen, Datenträger etc. sind Sie verantwortlich. Sie werden diese nicht übermitteln, wenn sie gegen das in der Bundesrepublik Deutschland und/oder gegen das im geplanten Verbreitungsgebiet geltende Recht verstoßen. Sie werden namentlich die Regelungen zum Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Werbe- und Datenschutzrecht beachten. Und Sie werden keine rechts- oder sittenwidrige Inhalte überstellen/verbreiten. Dazu zählen namentlich Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, gewaltverherrlichend, sexuell anstößig, pornographisch, diskriminierend, jugendgefährdend oder sonst anstößig sind.

Sie garantieren, Rechtsinhaber übermittelter Inhalte, Materialien, Unterlagen, Drucksachen, Datenträger etc. zu sein, zumindest soweit darüber verfügt wird, und stellen uns von etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich aller Aufwendungen, die uns durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, frei. Datenträger, die Sie zur Verfügung stellen, müssen zudem technisch einwandfrei sein. Andernfalls ersetzten Sie uns die aus der Benutzung mangelhafter Datenträger entstandenen Schäden und/oder stellen uns von allen Ansprüchen Dritter frei.

Mitwirkungspflichten

Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsmäßigen Erledigung des Vertrages erforderlich ist. Sie sind vor allem verpflichtet, alle Informationen, Unterlagen und Auskünfte schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, soweit wir diese für die Durchführung des Auftrages benötigen.

Sie informieren uns über alle Vorgänge, Umstände und Verhältnisse, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Verletzen Sie als Auftraggeber diese Pflicht, und kommt es dadurch zu Verzögerungen oder der Unmöglichkeit der Auftragsabwicklung, dann sind Sie hierfür nicht verantwortlich. Die durch die Verzögerung zusätzlich bei uns anfallenden Kosten (Mehraufwand) werden Ihnen zu den im Angebot geltenden Kostensätzen in Rechnung gestellt.

Von uns etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden von Ihnen unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über ihn bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden uns von Ihnen unverzüglich schriftlich mitgeteilt

Bei vom Ihnen verursachten Verzögerungen verlängern sich Fristen um einen angemessenen Zeitraum. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf den Annahmeverzug bleiben unberührt.

Führen wir Arbeiten in Ihrem Betrieb bzw. Ihren Räumlichkeiten durch, so stellen Sie uns angemessen ausgestattete Arbeitsräume unentgeltlich zur Verfügung.

Versand und Gefahrenübergang

Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Geschäftssitz der K&H GmbH. Etwaige Lieferungen von uns im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen, soweit wir die Versendung übernehmen, gemäß § 447 BGB. Das gilt nicht, soweit die wir mit eigenen Fahrzeugen ausliefern, ebenso nicht, das sei an dieser Stelle klargestellt, im Versandhandelskauf. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und auf Ihre Kosten. Die Kosten des Transportes und der Verpackung werden separat berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Rahmen der Vorschriften der Verpackungsverordnung nehmen wir die Verpackung zurück. Sie sind verpflichtet, die Verpackung auf ihre Kosten anzuliefern und zwar gereinigt, frei von Fremdstoffen und gegebenenfalls nach unterschiedlichen Verpackungen sortiert. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung sind wir berechtigt, Sie mit den durch Reinigung und Sortierung entstandenen Mehrkosten zu belasten.

Gewährleistung

Wir erbringen die vertraglichen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Soweit im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Art der vertragsgegenständlichen, im Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem separaten Vertrag vereinbarten Lieferung Leistung nach, nach den gesetzlichen Maßstäben und Vertragstypologien Gewährleistungsrecht greift, gilt folgendes: Die Leistungsbeschreibung, die Angabe des gestatteten Verwendungszwecks und ihre werblichen Aussagen stellen keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsgarantie dar. Mündliche Auskünfte oder Zusagen sind bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Bei offensichtlichen Leistungsmängeln sind Sie zur Mängelrüge innerhalb von 3 Werktagen ab Kenntnisnahmemöglichkeit verpflichtet. Andere Leistungsmängel müssen Sie unverzüglich ab Entdeckung rügen. Es genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Mängel eines Teils berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung, es sei denn, der mangelfreie Teil wäre für Sie ohne Interesse. Für unsere entsprechenden Lieferungen und Leistungen leisten wir, soweit sich aus den ergänzenden Geschäftsbedingungen für einzelne Leistungsbereiche nichts anderes ergibt, Gewähr wegen Mängelfreiheit für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Übergabe. Hierbei haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung, Nachlieferung oder Ersatzlieferung-/leistung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, nach Ihrer Wahl entweder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

Haftung

Wir haften für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise voraussehbaren Schaden. Die Haftung ist ferner der Höhe nach begrenzt auf die Deckungshöchstsumme der von uns abgeschlossenen Versicherung (1.000.000 € pro Schadensfall). Ausgenommen von der Haftung ist der Ersatz etwaig vergeblich aufgewandter Portokosten.

Wir erbringen und schulden keine (wettbewerbs-)rechtlichen Beratungsleistungen. Insbesondere die Prüfung von Konzepten auf (wettbewerbs-)rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Kunden. Für Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen/Grundsätze haften wir nicht.

Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie keine Sicherungskopie gefertigt haben.

Ausgenommen von den vorstehenden Haftungsbegrenzungen sind von uns zu vertretene Schäden, die zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen sowie die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und die etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Einer Pflichtverletzung von uns steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Eigentumsvorbehalt

Von der uns im Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwaig gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Grund, einschließlich künftig bestehender oder bedingter Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, unser das Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber Ihnen in laufender Rechnung buchen (Kontokorrentvorbehalt). Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten von Ihnen und/oder bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.

Sie sind verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die Gefahr des zufälligen Untergangs, insbesondere Diebstahl, Feuer, Bruch- Sie haben auf Ihre Kosten Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an der Vorbehaltsware durchzuführen, sofern solche erforderlich sind.

Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang, soweit er nicht in Verzug ist, weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung treten Sie uns bereits jetzt Ihnen aus der Weiterveräußerung zustehende Forderungen und sonstige Ansprüche (einschließlich Umsatzsteuer) gegen Ihren Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Veräußern Sie die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils als vereinbart, der dem zwischen uns und Ihnen vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Sie berechtigt, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen auch nach Abtretung an uns einzuziehen, solange Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen und nicht in Zahlungsverzug kommen. Empfangenes Geld hat er treuhänderisch zu verwahren und an uns abzuführen, soweit deren Forderung noch besteht.

Bearbeiten Sie Vorbehaltsware, bilden Sie sie um oder verarbeitet Sie diese mit anderen Waren, so wird dies stets für die uns vorgenommen und es steht uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der vereinbarten Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Be- bzw. Verarbeitung zu. Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile übertragen Sie schon jetzt auf uns. Diese nimmt diese Übertragung an. Sie werden die Sache für uns in kaufmännischer Sorgfalt verwahren. Die Ihnen aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen treten Sie schon jetzt in Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils an uns zur Sicherung sämtlicher Forderungen der K&H GmbH aus der Geschäftsbeziehung ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
Auf Verlangen von uns haben Sie die Abtretung Ihren Drittschuldnern anzuzeigen, diese aufzufordern, nur noch an uns zu leisten und uns im Übrigen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Wir sind nach unserer Wahl auch selbst zur Offenlegung der Abtretung berechtigt.

Die Geltendmachung von Rechten aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Falle eines Zahlungsverzuges von Ihnen einschließlich des Herausgabeverlangens gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen haben Sie uns dies sofort schriftlich und unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Sobald der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für die soweit dann von der uns zu tragenden Kosten.

Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten in ihrer Gesamtheit der Gesamtforderung der K&H GmbH aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20 %, so sind Sie berechtigt, Rückübertragung bestehender Sicherheiten bis zur Höhe des überschießenden Betrages zu verlangen.

Urheber- und Nutzungsrechte, Belegexemplare

Die Rechte an Abbildungen, Zeichnungen, Handmustern, Software, an von uns im Rahmen von Präsentationen und Workshops vorgelegten Arbeiten/Angebotsunterlagen/Grafiken/Bändern/Skizzen/Entwürfen und an sonstigen Unterlagen, die wir im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages Ihnen zur Verfügung gestellt haben sowie die Rechte an Konzepten, ausgearbeiteten Plänen, Texten, Dokumenten oder sonstige Träger gestalterischer Ideen, die nicht beauftragt oder umgesetzt werden, verbleiben Ihnen gegenüber uneingeschränkt bei uns, so dass diese Materialien nicht ohne unsere vorherige Zustimmung von Ihnen verwendet, insbesondere nicht Dritten gezeigt oder an sie weitergegeben werden dürfen und auf unser Verlangen hin uns zurückzugeben oder rückstandslos zu vernichten sind. Etwaige Präsentationshonorare stellen keine konkludente Zustimmung dar.

Die Einräumung urheberrechtlicher oder sonstiger Nutzungsrechte an von uns gelieferten/geleisteten Arbeiten erfolgt nur im Rahmen des jeweils konkreten Vertragszwecks. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Werkbearbeitungen und Übersetzungen bedürfen unserer Zustimmung. Insbesondere bedarf die Nutzung der erbrachten (Beratungs-)Leistungen für mit Ihnen verbundene Unternehmen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Sie stehen zudem dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von uns gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Übersichten, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.

Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des entsprechenden Auftrags noch nicht bezahlt sind, verbleiben vollumfänglich bei uns. Sollten bereits Nutzungsrechte vertragsgemäß auf Sie übertragen worden sein, sind Sie aber mit den Leistungspflichten in Verzug, dann fallen sämtliche Rechte nach fruchtloser Nachfristsetzung zur Vertragserfüllung uns zurück.

Wir erhalten, sofern nicht anders vereinbart, an allen etwaigen von uns ganz oder teilweise gestalteten Werbemitteln und der zur Aktion gehörenden Elemente mindestens 10 kostenlose Belegexemplare. Wir sind auch, unabhängig von etwaiger Rechteeinräumung Ihnen gegenüber, stets berechtigt, die Belegexemplare nach erfolgter Streuung zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden (z.B. für Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktionen, Teilnahmen an Wettbewerben, deren etwaige Preise Eigentum von uns sind).

Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertrages und seiner Durchführung erlangten vertraulichen Informationen und Unterlagen, soweit diese ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder von Natur aus vertraulich sind, sofern nicht eine gesetzliche oder behördliche Offenbarungspflicht besteht. Die Vertraulichkeit bleibt auch über das Vertragsende hinaus bestehen.

Datenschutz

Wir speichern die (personenbezogenen) Daten von Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern (Bestandsdaten) einschließlich von Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), soweit und solange die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragszwecks, z. B. für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.

Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist der Ort des Hauptsitzes der K&H GmbH, Langenfeld. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ergänzende Regelungen für Marketing- und Agenturleistungen, neue Medien

Regelungsgegenstand, Leistungsumfang

Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen beinhalten die bereichsspezifischen Regelungen für Marketing- und Agenturleistungen einschließlich Leistungen betreffend neue Medien.

Die K & H GmbH erbringt die im Angebot/ in der Auftragsbeschreibung konkretisierten Beratungsleistungen zur Planung und Durchführung von Marketingaktionen einschließlich solcher im online-Bereich. Zur Einschaltung von Subdienstleistern ist die K & H GmbH, soweit nicht anders vereinbart, berechtigt.

Honorarpflicht

Von uns durchgeführte Werbeberatungen sind honorarpflichtig. Die Beratungsgebühr entsteht ab der ersten (einmaligen) Beratung durch uns, bei der bereits marketingpolitische Vorgehensweisen vorgeschlagen werden. Entsprechendes gilt für die Durchführung einer Marketing- und/oder Werbeaktion, bei Auswertungen (z. B. Bewertung vorhandener Kunden- und Interessentenstämme), Interpretationen und Empfehlungen für künftige Aktionen sowie für die Gestaltung und den Einsatz des absatzpolitischen Instrumentariums.

Fremdkosten, nicht abgerufene LeistungenIm Rahmen von Agenturleistungen stellen wir technische Fremdkosten, wie z. B. Satz-, Foto- und Reproduktionskosten grundsätzlich gesondert in Rechnung. Sie sind im Honorar für Konzeption, Text, Layout und Reinzeichnungen nicht enthalten. Nachträgliche, vom Ihnen gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand bzw. Fremdkosten, Material usw. in Rechnung gestellt. Ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung nicht von uns zu vertreten oder haben Sie Leistungen bestellt, jedoch nicht in Anspruch genommen, erhalten wird das vereinbarte Entgelt unter Vornahme eines Abzugs von 30 % für ersparte Aufwendungen vorbehaltlich des Nachweises, dass die tatsächlich ersparten Aufwendungen geringer sind. Sie können Ihrerseits den Nachweis führen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind.

Weitere Auflagen

Werden von uns entwickelte Werbemittel in weiterer Auflage produziert, so sind wir mit der Herstellung zu beauftragen, wenn das Angebot von uns nicht mehr als 5 % über dem mittleren Angebot anderer Anbieter liegt. Bei anderweitiger Druckvergabe erhalten wir 5 % des Produktionspreises.

Mitwirkungspflichten

Sie werden uns im erforderlichen Umfang bei der Erbringung ihrer Leistung unterstützen. Sie werden uns vor allem alle benötigten Informationen und Unterlagen, z. B. i.H.a. die gewünschte Zielgruppe, die betroffenen Produkte und den Werbeinhalt zur Verfügung stellen.

Auf Ihre Verantwortlichkeit für die überstellten Inhalte und die Freistellung in Bezug auf die Inanspruchnahme Dritter nach allgemeinen Regelungen wird ausdrücklich verwiesen.

Auf offensichtliche Rechtsverstöße der geplanten Werbemaßnahmen werden wir Sie hinweisen. Im Übrigen obliegt es jedoch Ihnen, die von uns vorgeschlagenen Werbemaßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtlich, insbesondere wettbewerbs- oder datenschutzrechtlich unbedenklich sind und uns die rechtliche Unbedenklichkeit vor geplanten Streu- bzw. Schaltterminen zu bestätigen. Erfolgt die Klärung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Konzeption, so gehen wir davon aus, dass die rechtliche Unbedenklichkeit geprüft und festgestellt wurde. Auf Ihren Wunsch und auf Ihre Kosten übernehmen wir die Prüfung durch Beauftragung fachspezifisch qualifizierter Rechtsanwälte.

Wir weisen darauf hin, dass Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verwendet werden dürfen und Sie für die Einhaltung verantwortlich sind. Besonders erwähnt seien die Grenzen der Datenverwendung zu Werbezwecken nach § 28 Abs. 3 BDSG, die Belehrungspflicht über das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 BDSG und die Zweckbindung nach § 28 Abs. 5 BDSG.

Haftung

Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und in Übereinstimmung mit den üblichen Praktiken der Werbebranche. Wir stehen aber nicht dafür ein, dass die auf unseren Beratungs- und/oder Agenturleistungen basierenden Werbeaktionen von Ihnen den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg, namentlich Umsatz- oder Ergebnisoptimierungen, nach sich zieht. Im Übrigen wird explizit auf die Haftungsregelungen der allgemeinen Regelungen verwiesen.

Urheber- und Eigentumsrechte

Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen von Präsentationen und Workshops vorgelegten Arbeiten, Angebotsunterlagen sowie Urheberrechte an Grafiken, Suchbäumen, Bändern, Skizzen, Entwürfen u. ä. verbleiben, sofern nicht anders vereinbart, bei uns. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht gezeigt oder an sie weitergegeben werden. Ein etwaiges Präsentationshonorar ist keine konkludente Zustimmung. Im Übrigen wird auf die Regelungen der allgemeinen Regelungen verwiesen.

Belegexemplare

Wir erhalten stets kostenlos mindestens 10 Belege aller von uns ganz oder auch teilweise gestalteten Werbemittel und der zur Aktion gehörenden Elemente. Wir sind berechtigt, auch bei der Übertragung des Eigentumsrechtes und Einräumung von Nutzungsrechten auf Sie, diese nach erfolgter Streuung zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden zu dürfen (z. B. für Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktionen, Teilnahme an Wettbewerben, deren Preise Eigentum der K&H GmbH sind).

Laufzeit, Kündigung

Sofern im Angebot nicht anders geregelt, kann der durch Gegenzeichnung des Angebots oder durch entsprechende schriftliche Mitteilung von Ihnen geschlossene Vertrag von jeder der Parteien durch eine schriftliche Kündigung beendet werden. Die Zahlungspflicht der bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen bleibt unberührt.

Die von beiden Seiten einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Gültigkeit der allgemeinen Regelungen

Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen.

Ergänzende Regelungen zur Herstellung von Werbemitteln, Druck

Leistungsumfang

Diese ergänzenden Regelungen gelten - unbeschadet der Geltung der allgemeinen Regelungen im Übrigen - für die Herstellung sowie den Druck von Werbemitteln durch uns.

Wir stellen, vorbehaltlich abweichender oder ergänzender Regelungen im Angebot/in der Auftragsbestätigung, Werbemittel physisch durch Druck oder Aufnahme und Vervielfältigung von (digitalen) Bildern sowie audiovisuellen Clips etc. her und verarbeiten sie ggf. weiter (z.B. Heften, Stanzen, Kleben).

Herstellung

Wir setzen die von Ihnen zur Verfügung gestellten Entwürfe für die Werke technisch um und stellen Ihnen Korrekturabzüge zur Prüfung und Korrektur zur Verfügung. Bei kleinen Druckauflagen erfolgt die Zusendung von Korrekturabzügen nur auf ausdrücklichen Wunsch von Ihnen.

Änderungswünsche von Ihnen aufgrund zugesandter Korrekturabzüge sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Haben Sie keine (weiteren) Änderungswünsche, erteilt er unverzüglich die Freigabe zur Herstellung des Werkes und der vereinbarten Anzahl von Kopien. Nach der Freigabe erstellen wir entsprechend das Werk.

Rechtschreibung

Soweit nicht anders vereinbart, legt die K & H GmbH die Rechtschreibung nach der jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des Dudens zugrunde.

Gewährleistung, Haftung

Zumutbar und nicht zu beanstanden sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage bei Werbemitteln sowie bei Transporthüllen bis zu 20 %.

Bei fertigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.

Die Haftung für Satzfehler beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Vorstehendes gilt entsprechend für den Vergleich zwischen Ausdruck und Auflagenvordruck.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mitwirkung, Rechte Dritter, Datenschutz

Sie sind dafür verantwortlich, dass die uns zur Verfügung gestellten Entwürfe und/oder Änderungswünsche von Korrekturabzügen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und Rechte Dritter nicht verletzen. Durch die Freigabe bestätigen Sie u.a., dass die Entwürfe konform mit dem Wettbewerbsrecht, dem gewerblichen Rechtschutz und dem Datenschutz sind. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellen Sie uns frei.

Ergänzende RegelungenErgänzend gelten auch die Bedingungen des Verbandes deutscher Flachdrucker e. V.

Ergänzende Regelungen für die Datenanalyse, -selektion, -qualifizierung

Regelungsgegenstand

Diese ergänzenden Regelungen gelten – unbeschadet der Geltung der allgemeinen Regelungen im Übrigen - für unsere Dienstleistungen betreffend die Datenanalyse, -selektion, -qualifizierung.

Leistungsumfang

Soweit wir über die von uns eingeschalteten Dienstleister als für die Verarbeitung Verantwortliche (Adress-)Daten im Auftrag von Ihnen qualifizieren, werden dabei in der Regel über statistische Verfahren gewonnene Datensubstanzen genutzt. Die Pflege dieser Datensubstanzen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Statistischen Auswertungen ist immanent, dass sie immer nur eine Aussage über eine statistische Wahrscheinlichkeit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe enthalten, nicht aber eine konkrete Aussage über die konkrete Einzeladresse. Da statistischen Auswertungen im Übrigen grundsätzlich eine Fehlerquote immanent ist, kann eine fehlerfreie Lieferung nur im Rahmen des Üblichen zugesagt und eingehalten werden. Entsprechendes gilt auch für die von dritter Seite gelieferten Informationen.

Im Rahmen der Datenanalyse werden durch den entsprechend von uns eingesetzten Dienstleister branchenübliche statisch-mathematische Verfahren und Erkenntnisse angewandt. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Analyseergebnisse, besteht nicht.

Vorbehaltlich des konkreten, in der Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Vertrag vereinbarten Auftrags werden wir im Rahmen der - über den Dienstleister erbrachten - Analyse- und Selektionsleistungen für Sie Potenziale (Sendungsmengen bzw. bewerbbare Haushalte) nach Ihnen vordefinierten Merkmalen oder Kriterien ermitteln.

Die entsprechenden nicht personalisierten Daten werden aus der Analyse-Datenbank selektiert und bereitgestellt.

Nutzungsumfang, Urheber-/Eigentumsrechte

Die vertragsgegenständlichen Datensubstanzen dürfen nur im Rahmen des sich aus dem konkreten Auftrag und diesen AGB ergebenden Nutzungsumfangs, des vertraglich vorgesehenen Zweck des geltenden Rechts genutzt werden.

Sie tragen die Verantwortung für die (datenschutz-)rechtliche Zulässigkeit seiner von ihm eigenverantwortlich verwandten (personenbezogenen) Daten.

Eigentums-/Urheber- oder verwandte Schutzrechte sowie Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Datensubstanzen verbleiben uns. Das gilt auch für etwaigen Datenbankurheberschutz i.S.v. § 87 b Urhebergesetz.

An allen zur Verfügung gestellten Programmen und dazugehörigen Dokumentationen verbleiben die Eigentums- und Urheberrechte Ihnen gegenüber bei uns. Sie verpflichten sich, solche Programme, bis auf die Erstellung einer Sicherungskopie, weder zu kopieren, aus Datenträgern auszulesen, in sonstiger Weise zu vervielfältigen noch Dritten zugänglich zu machen. Demselben Verwendungsverbot unterliegen fremde Programme, welche auf den CD-Roms mitgeliefert werden. Die Sicherungskopie ist in den Räumlichkeiten von Ihnen und für den berechtigten Personenkreis zugänglich aufzubewahren.

Ergänzende Regelungen zur Lieferung von (Fremd-)Adressdaten

RegelungsgegenstandDiese ergänzenden Regelungen gelten - unbeschadet der Geltung der allgemeinen Regelungen im Übrigen - für Leistungen von uns bzgl. der Vermittlung von Lieferungen von Adressdaten der Dienstleister. Auf die Möglichkeit zur Einschaltung von Subdienstleistern gemäß den allgemeinen Regelungen wird verwiesen.

Auslieferungsvarianten

Die vertragsgegenständlichen Adressdaten werden - von dem/über den jeweils von uns eingeschalteten Dienstleister als für die Verarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes - dann direkt an Sie ausgeliefert, wenn und soweit das von den datenschutzrechtlichen Vorschriften, namentlich denen nach § 28 Abs. 3 BDSG, gedeckt ist. Dort, wo eine eigenverantwortliche Datenverarbeitung direkt bei Ihnen rechtlich nicht zulässig ist, werden die Daten - vom Dienstleister - im Wege der Auftragsdatenverarbeitung an den vom Kunden benannten Lettershop geliefert.

Adresslieferung

Adress-/Datenbestände werden - durch die von uns eingeschalteten Dienstleister als für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes - in den branchenüblichen regelmäßigen Abständen aktualisiert. Eine darüber hinausgehende Gewähr für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Adressen und/oder Daten kann nicht übernommen werden. Im Übrigen gilt der Haftungsumfang gemäß den obigen allgemeinen Regelungen.

Trotz ständiger Aktualisierungen und Überarbeitungen der eingesetzten Adressdateien im vorstehenden Sinne kann wegen der Fluktuation innerhalb der Adressgruppen keine Gewähr dafür geboten werden, dass in den - vom jeweiligen Dienstleister als für die Verarbeitung Verantwortlichen - vermittelten Adressdateien zum Zeitpunkt der Lieferung an Sie sämtliche Anschriften postalisch richtig sind und für jede Branchen- oder Zielgruppe vollständig sind. Da die Anschriften aus öffentlichen Registern, Verzeichnissen und Eigenanfragen zusammengestellt werden, kann nicht gewährleistet werden, dass ein Adressat noch dort ist, wofür er sich bei der Erfassung oder letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde. Retouren (Rückläufer) aus diesem Grund sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel der Liefersache dar. Demzufolge unvermeidbare Retouren werden nicht vergütet.

Sind wir bzw. die Dienstleister für den Eigentümer einer Adressliste als Vermittler tätig, so ist es uns gestattet, dass wir bzw. der jeweilige Dienstleister die aus dieser Adressliste eingehenden Retouren in die von ihm verantwortlich gehaltene Retourendatei aufnimmt und zur Vermeidung von Streuverlusten als Purge-Liste einsetzen.

Nutzungsumfang, Datenlöschung, Kontrolle

Die von uns eingesetzten Dienstleister als für die Datenverarbeitung Verantwortlichen überstellte Daten dürfen nur im Rahmen des sich aus dem konkreten Auftrag und diesen AGB ergebenden Nutzungsumfangs, des vertraglich vorgesehenen Zwecks sowie des geltenden Rechts genutzt werden.

Sofern mit Ihnen keine abweichende Vereinbarung für die Mehrfachverwendung getroffen ist, sind von uns - über den jeweiligen Dienstleister als für die Verarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes - überlassene Adressen, auch soweit sie über eine Adressmittlertätigkeit von dritter Seite beschafft wurden, nur zur einmaligen, eigenen Nutzung im Rahmen einer Direktwerbeaktion von Ihnen unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes bestimmt. Darüber hinausgehend dürfen sie - unbeschadet einer kurzfristigen Speicherung von max. 3 Monaten zur Erfolgskontrolle - nicht gespeichert werden.

Sie tragen die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der seinerseitigen Nutzung der überstellten Adressen. Insbesondere wird auf die gesetzliche Reglementierung von Telefonanrufen zu Werbezwecken hingewiesen.

Wir sind berechtigt, die Einhaltung der vorstehenden Nutzungsbeschränkungen durch den Einsatz von Kontrolladressen und/oder Kontrolldaten jederzeit zu überprüfen.

Zum Nachweis der missbräuchlichen Mehrfachverwendung genügt die Vorlage einer der Kontrolladressen, welche jeweils in die Adressselektion eingearbeitet sind.

Nach der vereinbarten (einmaligen) Verwendung der Daten haben Sie diese unverzüglich nach Datenschutzrichtlinien ersatzlos zu vernichten oder zu löschen und uns dies auf deren Wunsch schriftlich zu bestätigen.

Urheber-/Eigentumsrechte

Die Eigentums-/Urheber- oder verwandte Schutzrechte und/oder Nutzungsrechte an den Ihnen zur Verfügung gestellten Adressdaten verbleiben bei uns.

An den gelieferten Adressen besteht der Datenbankurheberrechtsschutz gemäß § 87 b UrhG, sie dürfen daher nur in dem vereinbarten Umfang und Zweck genutzt werden. Sie haben bei Nutzung der überlassenen Adressdaten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Datenschutzes, in eigener Verantwortung zu beachten.

Vertragsstrafe

Für jede von Ihnen zu vertretende Adressenverwertung unter Verstoß gegen die obigen Regelungen zum Nutzungsumfang einschließlich des oben vereinbarten Mehrfachverwendungsverbotes zahlen Sie an uns eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Preises jenes Adressenauftrages, aus dem die unzulässig verwendete Adresse stammt. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche, über die oben vereinbarten Vertragsstrafen hinaus, unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt uns vorbehalten.

Ergänzende Regelungen für Lettershop-Leistungen

RegelungsgegenstandDiese ergänzenden Regelungen gelten - unbeschadet der Geltung der allgemeinen Regelungen im Übrigen - für Lettershop-Leistungen von uns.

Verarbeitung von Werbemitteln

Wir verarbeiten selbst bzw. über einen Dienstleister die von ihr im Rahmen entsprechender Beauftragung gelieferten oder erstellten oder aber die vom Auftraggeber bereitgestellten Werbemittel physisch durch Adressierung, Falzung, Sortierung, Kuvertierung und Postauflieferung. Die Details werden ggf. im konkreten Vertrag/Auftrag bzw. der Auftragsverarbeitung geregelt.

Portokosten

Die Postaufgabe zum vereinbarten Aussendungstermin setzt voraus, dass die Portokosten spätestens 3 Tage vor Postaufgabe dem Konto der K&H GmbH gutgeschrieben werden. Ein verspäteter Eingang der Portokosten führt also zu einer Verzögerung des Aussendungstermins und geht somit zu Ihren Lasten.

Materialbereitstellung

Hinsichtlich vom Ihnen zu stellende Materialien, Unterlagen, Drucksachen, Datenträger etc. ist zum Ausgleich von Auflagendifferenzen und Rückverlusten (z. B. beim Postfertigmachen) eine Mehrlieferung des vereinbarten Materials von 5 % vereinbart.

Eine Mengen- oder Qualitätskontrolle durch uns findet bei Anlieferung der Materialien und bereitzustellenden sonstigen Werbemitteln nur im Hinblick auf offensichtliche Abweichungen oder Mängel statt.

Entsprechen die von Ihnen gelieferten Materialien etc. nicht der vereinbarten Spezifikation, so tragen Sie das Risiko von daraus resultierenden Mehraufwendungen und Lieferverzögerungen.

Sie sind dafür verantwortlich, dass die uns zur Verfügung gestellten Materialien etc. den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Rechte Dritter nicht verletzen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellen Sie uns frei.

Im Übrigen wird auf die einschlägigen obigen allgemeinen Regelungen verwiesen.

 

Ergänzende Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Regelungsgegenstand

Diese ergänzenden Regelungen betreffen - unbeschadet der Geltung der allgemeinen Regelungen im Übrigen - die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag von uns im Rahmen unserer Lieferungen und Leistungen.

Gegenstand, Art, Umfang und Dauer der Datenverarbeitung im Auftrag

Wenn und soweit wir auf Basis der schriftlichen Vereinbarung, der Auftragsbestätigung sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie personenbezogene Daten im Rahmen der Tätigkeit im Auftrag als Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG verarbeiten, ist die Datenverarbeitung auf die im Vertrag aufgeführten (personenbezogenen) Daten und Vorgaben beschränkt. Die im Auftrag beschriebenen personenbezogenen Daten sind, vorbehaltlich der konkreten Bezeichnung im Auftrag, ausschließlich für die Durchführung von Dialogmarketing-Dienstleistungen, je nach Auftrag insbesondere für die Profilierung im Rahmen einer CPM-Analyse, Lebensphasenanalyse, zu Zwecken der Selektion, zur auftragsgemäßen Durchführung der Werbung und/oder für die Entwicklung von Werbestrategien im Rahmen von Beratungsleistungen zu verwenden. Der Kreis der Betroffenen besteht insbesondere aus Kunden, Interessenten und anderen Kontakten, deren personenbezogene Daten Sie als verantwortliche Stelle speichern und die näher im Auftrag bezeichnet sind. Der Auftrag ist unbefristet erteilt und kann nach den Maßgaben des Auftrags oder dieser AGB von Ihnen oder uns gekündigt werden.

Zulässigkeit der Datenverarbeitung

Sie sind verantwortliche Stelle im Sinne von § 3 Abs. 7 BDSG. Das heißt, er ist im Rahmen dieses Vertrages verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an uns als Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung.

Aufgrund dieser Verantwortlichkeit können Sie als Auftraggeber auch während der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von personenbezogenen Daten verlangen.

Die Parteien sind zur Einhaltung der für sie geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

Weisungsgebundenheit

Soweit wir als Auftragnehmer personenbezogene Daten von Ihnen als Auftraggeber in Ihrem Auftrag verarbeiten, erfolgt der Umgang mit den Daten nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen von Ihnen als Auftraggeber. Sollten wir der Auffassung sein, dass eine uns erteilte Weisung rechtswidrig ist, werden wir Ihnen dies anzeigen und sind zur insoweitigen Aussetzung der Ausführung berechtigt. Wir sind zur Durchführung von Weisungen von Ihnen als Auftraggebers nicht verpflichtet, wenn diese rechtswidrig sind.

Technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen

Wir als Auftragnehmer sind verpflichtet, bei der Verarbeitung der Daten von Ihnen als Auftraggeber die Vorschriften des BDSG, insbesondere des § 9 „Technische und organisatorische Maßnahmen“ und der Anlage zu § 9 BDSG zu beachten, umzusetzen und auf Ihr Verlangen den Nachweis über die eingeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu führen. Wir sichern die vertragsgegenständlichen personenbezogenen Daten durch die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (insbesondere Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle und Verfügbarkeitskontrolle) und verarbeiten zu unterschiedlichen Zwecken erhobene und gespeicherte Daten getrennt (Trennungskontrolle). Eine mögliche Schutzmaßnahme ist insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren. Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.

Datensicherung, -löschung

Die mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter von uns sind auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und in die Schutzbestimmungen des BDSG eingewiesen. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

Wir bestätigen als Auftragnehmer die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Wir stellen Ihnen als Auftraggeber auf Ihre Anfrage die Kontaktdaten zur Verfügung.

Auf Nachfrage von Ihnen als Auftraggeber stellen wir Ihnen die für die Übersicht nach § 4g Abs. 2 Satz 1 BDSG notwendigen Angaben zur Verfügung.

Nach Abschluss der vertragsgegenständlichen Auftragsdatenverarbeitung oder früher nach Ihrer Aufforderung, spätestens aber mit Beendigung der Leistungsvereinbarung, haben wir die in unsrem Besitz befindlichen Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, Ihnen als Auftraggeber zurückzugeben oder nach Ihrer Wahl bzw. Zustimmung ordnungsgemäß zu vernichten. Entsprechendes gilt für Test- und Ausschussmaterial. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rückgabe/Löschung/Vernichtung des Datenmaterials wegen möglicher Rückfragen des Auftraggebers 180 Tage nach Abschluss der entsprechenden Auftragstätigkeit. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Korrespondierend mit diesen Löschpflichten sind - ggf. abweichend von den übrigen in der Leistungsvereinbarung getroffenen Haftungs- und Gewährleistungsregeln, die ansonsten unberührt bleiben - Reklamationen in Bezug auf die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung durchgeführten bzw. auf sie beruhenden Lieferungen und Leistungen binnen 150 Tagen ab Ausführung gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.

(Gegenseitige) Hinweis- und Informationspflichten, Kontrollpflichten

Auftragnehmer und Auftraggeber werden sich gegenseitig unverzüglich informieren, wenn Störungen, Unregelmäßigkeiten oder der Verdacht auf Datenschutzverletzungen auftreten.

Entsprechendes gilt bei etwaigen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach § 38 BDSG sowie bei Ermittlungen einer zuständigen Behörde nach §§ 43, 44 BDSG.

Ihnen als Auftraggeber obliegen die Pflichten zum Führen des öffentlichen Verzeichnisses nach § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG sowie die Informationspflichten nach § 42a BDSG.

Sie als Auftraggeber überzeugen sich vor Beginn der Tätigkeit von uns als Auftragnehmer und sodann regelmäßig von unseren technischen und organisatorischen Maßnahmen und dokumentieren das Ergebnis. Dafür können Sie Selbstauskünfte von uns einholen oder sich nach vorheriger Absprache mit unserem Datenschutzbeauftragten vor Ort bei uns zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs persönlich überzeugen.

Sie als Auftraggeber werden uns als Auftragnehmer informieren, wenn und sobald er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Mängel bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

Auskunftsersuchen Betroffener

Sind Sie als Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, einer Einzelperson Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung deren personenbezogener Daten zu geben, werden wir als Auftragnehmer Sie angemessen bei der Bereitstellung dieser Informationen unterstützen. Das setzt voraus:
Die schriftliche Aufforderung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer.

Die Erstattung der durch diese Unterstützung entstehenden Kosten.

Unterbeauftragung

Wir als Auftragnehmer sind zur Einschaltung von Unterauftragnehmern berechtigt, sofern es sich um Unternehmen der Marketing Verbund Gruppe oder die marketintelligence GmbH, alle mit Sitz in Langenfeld, handelt. Im Übrigen bedarf es für die Einschaltung von Unterbeauftragten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ihnen als Auftraggeber. Sie werden Ihre Zustimmung nur aus wichtigem Grund ablehnen. Der Auftragnehmer wird die Unterauftragnehmer hinsichtlich der Pflichten betreffend den Datenschutz ebenso verpflichten, wie sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet hat. Dem Auftraggeber sind Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend des vorherigen Abschnitts 7 einzuräumen.

 

Ergänzende Regelungen für Adress-Service-Leistungen

Regelungsgegenstand

Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen beinhalten die bereichsspezifischen Regelungen für von uns vertriebene Adress-Service-Leistungen eingeschalteter Dienstleister/Partner bzgl. an diese überstellte (Adress-)Dateien in Ihrem Auftrag.

Auf die Möglichkeit der Einschaltung von Subdienstleistern gem. den allgemeinen Regelungen sowie ergänzenden Regelungen zur Datenverarbeitung im Auftrag wird verwiesen.

Leistungsumfang

Wenn und soweit im Auftrag/in der Leistungsbeschreibung/in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, ist Gegenstand der vertriebenen - über einen Dienstleister als für die Referenzdatei verantwortliche Stelle erbrachten - Adress-Service-Leistungen der Abgleich der beauftragten (Adress-)Datei gegen die sich aus öffentlich zugänglichen Quellen speisende Referenzdatei des Dienstleisters zum Zwecke der Adressvalidierung, also der Feststellung der Existenz einer Adresse, ferner das Eliminieren der (Adress-)Datei um die nicht mit der vereinbarten Übereinstimmung getroffenen (Adress-)Daten und die Rücküberstellung der so „bereinigten“ (Adress-)Datei Sie bzw. den von Ihnen benannten Lettershop zu dem vereinbarten Nutzungsumfang. Eine dahingehende Verifizierung, ob Post an den konkreten Adressaten unter der als valide identifizierten Adresse auch tatsächlich zustellbar ist, ist, soweit nicht anders vereinbart, nicht geschuldet. Ebenso fällt auch keine Datenanreicherung und entsprechende Lieferung an den Kunden/Lettershop an und ist nicht Gegenstand der hiesigen Adress-Service-Leistungen.

Mitwirkungspflichten, Nutzungsumfang

Sie stellen in der vereinbarten elektronischen Form die zu überprüfende (Adress-)Datei zur Verfügung, nachdem Sie zuvor eine entsprechende Sicherungskopie gefertigt hat.

Sie sind verantwortlich für die Zulässigkeit der beauftragten Datenverarbeitung in Bezug auf die überstellte Adressdatei, insbesondere - in Ermangelung einer etwaigen Einwilligung des Betroffenen - für das Vorliegen eines etwaigen berechtigten Interesses. Sie tragen die Verantwortung für die (datenschutz-)rechtliche Zulässigkeit seiner von ihm eigenverantwortlich verwandten (personenbezogenen) Daten. Sie garantieren, über die entsprechenden Rechte an den Daten zu verfügen.

Die rückgelieferten Ergebnisse der vertragsgegenständlichen Adressdienstleistungen dürfen nur im Rahmen des sich aus dem konkreten Auftrag und diesen AGB ergebendem Nutzungsumfangs, des vertraglich vorgesehenen Zwecks und des geltenden Rechts genutzt werden.

Haftung

Die von unserem eingeschalteten Dienstleister eingesetzten Referenzdaten unterliegen ständigen Veränderungsprozessen. Adress-/Datenbestände werden durch den eingeschalteten Dienstleister als die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes in den branchenüblichen regelmäßigen Abständen aktualisiert. Eine darüber hinausgehende Gewähr für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Adressen und/oder Daten kann nicht übernommen werden. Im Übrigen gilt der Haftungsumfang gemäß der allgemeinen Regelungen.

Ergänzende Regelungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Regelungen sowie die ergänzenden Geschäftsbedingungen zur Datenverarbeitung im Auftrag.

Ergänzende Geschäftsbedingungen zur Lieferung von Software

Geltungsbereich, Regelungsgegenstand

Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrieb von Softwareprodukten, insbesondere von solchen der marketintelligence GmbH und durch die K&H GmbH mit Sitz in Deutschland an den Vertragspartner.

Konkreter Regelungsgegenstand ist die Lieferung der im Bestellschein/in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Software an den Vertragspartner und die Einräumung nachstehender Nutzungsrechte.

Wir haben die (nicht exklusiven) Vertriebsrechte an der im Bestellschein/in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Software.

Der Vertragspartner hat vor Vertragsschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht, ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale bekannt. Er erhält die Software bestehend aus dem Maschinenprogramm und dem Benutzerhandbuch (CD-ROM). Er hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen werden Programme und Handbuch auf CD-ROM ausgeliefert.

Produktbeschreibungen, Darstellungen und Testprogramme sind Leistungsbeschreibungen und keine Garantie. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch unsere Geschäftsleitung.

Wir erbringen alle Lieferungen und Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.

Schutz der Software

Die Software (Programme und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Alle Leistungsschutzrechte an der Software sowie die sonstigen Unterlagen und Informationen, die wir selbst oder über den Hersteller der Software als originärem Rechteinhaber dem Vertragspartner im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassen oder zugänglich machen, stehen im Verhältnis zum Vertragspartner ausschließlich uns zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, haben wir entsprechende Verwertungsrechte.

Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw., die dem Vertragspartner vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Rechteinhabers und sind entsprechend der Vertraulichkeitsvereinbarung in diesem Vertragswerk geheim zu halten.

Wir behalten im Verhältnis zum Vertragspartner alle nicht ausdrücklich übertragenen Rechte an der Software. Das Eigentum unseres Vertragspartners an maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern und Datenverarbeitungsgeräten wird hiervon nicht berührt.

Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die in der Software enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte, unverändert beizubehalten.

Unser Vertragspartner verpflichtet sich, über die von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien oder Teilkopien der Software Buch zu führen und sie an einem sicheren Ort aufzubewahren sowie auf Anfrage hierüber Auskunft zu erteilen. Der Vertragspartner verpflichtet sich ebenso, die Software im Original sowie in Form von Kopien vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

Der Vertragspartner wird vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsgeräten, Datenspeichern oder Datenverarbeitungsgeräten darin gespeicherte vertragsgegenständliche Software vollständig löschen.

Nutzungsrechte, aufschiebende Bedingung, Registrierung

Soweit nicht anders vereinbart, räumen wir hiermit unserem Vertragspartner ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich beschränktes Recht ein, die vertragsgegenständliche Software in der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer dieses Vertrages zu den in der schriftlichen Vereinbarung, der Auftragsbestätigung oder diesen AGB vereinbarten Bedingungen zu nutzen. Ist im Bestellschein/in der Auftragsbestätigung eine zeitliche Befristung vorgesehen, erfolgt die Nutzungsüberlassung und die Einräumung sonstiger vorstehender Rechte zeitlich befristet für eben diesen dort ausgewiesenen Zeitraum.

Vorstehende Nutzungsrechte stehen unter der aufstehenden Bedingung, dass- im Falle einer zeitlich befristeten Überlassung, die vereinbarte erste Vergütungsleistung- im Falle einer zeitlich unbefristeten Überlassung, der Kaufpreis vollständig entrichtet wurde
und sich der Vertragspartner – in beiden Fällen – vor der ersten Nutzung der Software telefonisch, online oder auch schriftlich bei uns als Endkunde registrieren lässt. Der Vertragspartner hat hierzu die folgenden Daten vollständig mitzuteilen:- Name des Vertragspartners bzw. der Firma, welche die gegenständliche Software erworben hat,

- postalische Anschrift
- Telefonnummer und Telefaxnummer
- E-Mail-Adresse
- Branche und Anzahl der Mitarbeiter und
- Softwareprodukt ggf. nebst erworbener Module und Anzahl der erworbenen Clients sowie die Lizenznummer des Produktes.

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Registrierung und die damit verbundene Übermittlung der vorgenannten Registrierungsdaten über bzw. an den Hersteller der Software – also z.B. der marketintelligence GmbH, sofern es sich um deren Softwareprodukt handelt. Wir werden den Hersteller verpflichten, die Registrierungsdaten nur zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.

Wenn das Nutzungsrecht des Vertragspartners nach dieser Ziffer 3 nicht entsteht oder wenn es endet, erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Vertragspartners. Die Software ist zurückzugeben und alle vorhandenen Softwarekopien sind zu vernichten. Wir können vom Vertragspartner verlangen, uns diese Vernichtung schriftlich zu bestätigen.

Wenn und soweit der Anwender im Bestellschein/in der Auftragsbescheinigung oder sonstigen Vereinbarung im Rahmen einer zeitlich befristeten Überlassung der Software die Abo-Variante ausgewählt hat, wird von uns oder dem Hersteller im Rahmen der Freischaltung nach Erfüllung der in 3.2 genannten Voraussetzungen ein Passwort integriert, welches auch die Rechner ID enthält. Die Nutzung eines Pings in diesem Zusammenhang ist ausschließlich darauf beschränkt, das Vorliegen einer gültigen Lizenz zu überprüfen.

Rechte des Vertragspartners an der Software

Unser Vertragspartner ist insoweit unter Beachtung nachstehender Regelungen und Konkretisierungen grds. berechtigt, die überlassenen DV-Programme im Rahmen des im Bestellschein ausgewiesenen Lizenzumfangs auf seiner Datenverarbeitungsanlage zu speichern und zu nutzen. Nutzen umfasst dabei das vollständige oder teilweise, dauerhafte oder vorübergehende Einspeichern, die Ausführung der Software, insbesondere das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Programme, die Verarbeitung der Datenbestände und die Herstellung von weiteren Kopien, soweit das für die vertragsgemäße Nutzung notwendig ist. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört ferner die Herstellung von notwendigen Sicherungskopien.

Der Vertragspartner ist grds. berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einen einzigen Personalcomputer sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erwerb einer Mehrplatzlizenz (vgl. Bestellschein/Auftragsbestätigung) gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl von Clients, die gleichzeitig mit der Software arbeiten. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitliche Nutzung der Software ist unzulässig. Jede Lizenz ist nur für einen bestimmten Arbeitsplatz gültig, für den ein individueller Lizenzschlüssel zur Verifizierung gestellt wird.

Die Softwarenutzungslizenz bezieht sich zunächst einmal nur auf einen Standort; für die Installation bzw. Nutzung dieser Software an mehreren Standorten (z.B. Terminal Server) ist der Erwerb entsprechender zusätzlicher Lizenzen erforderlich. Der Vertragspartner darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Hat der Vertragspartner eine Lizenz für eine Einplatzversion erworben, dienen die Originaldatenträger (CD-ROM, Diskette etc.) als Sicherungskopie. Sicherungskopien müssen, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers versehen und sicher verwahrt werden. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht oder überschrieben werden. Nicht mehr benötigte Kopien sind zu löschen oder zu vernichten.

Der Vertragspartner ist grundsätzlich nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Eine Dekompilierung ist nur in den Schranken des § 69 e UrhG möglich und dies auch erst dann, wenn der Vertragspartner, der Informationen benötigt, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen unerlässlich sind, eine dahingehende Anfrage schriftlich an uns gerichtet hat und nicht binnen 15 Arbeitstagen ab Eingang der Anfrage von uns die erforderlichen Informationen erhalten hat. Eine Dekompilierung ist ferner auch möglich, wenn die entsprechenden Veränderungen schon gemäß der Produktinformationen oder mitgelieferten Daten ausdrücklich gestattet sind. Für alle Kenntnisse und Informationen, die der Vertragspartner im Rahmen des Dekompilierens bekommt, gelten die in diesem Vertrag vereinbarten Vertraulichkeitsregelungen.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Letzteres gilt nicht, wenn wir gegenüber dem Vertragspartner die Vornahme dieser Änderungen, z. B. im Rahmen eines Softwarewartungs- und/oder -pflegevertrags, schriftlich abgelehnt haben.

Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP), dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns ggf. nach Rücksprache mit dem Hersteller der Software als originärem Rechteinhaber erfolgen.

Der Vertragspartner ist im Falle einer zeitlich unbefristeten Überlassung der Software berechtigt, die vollständige Originalsoftware einschließlich Anwenderdokumentation unter gleichzeitiger Übertragung der vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an Endanwender auf Dauer, also ohne Rückgabeberechtigung oder Rückversendungsoption, unter Aufgabe der eigenen Rechte weiter zu veräußern. Die Berechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien der Software oder auf Teile derselben. Die Übertragung ist erst wirksam, wenn sie uns angezeigt wurde, der Erwerber sich einem vorgegebenen Registrierungsverfahren unterzogen und unsere Lizenzbedingungen akzeptiert hat. Mit Übergabe der Software und Eintritt vorstehender Bedingung erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte nach diesem Vertrag und tritt damit an die Stelle des Vertragspartners. Gleichzeitig erlöschen alle dem Vertragspartner in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebene Kopien der Software umgehend zu
löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.

Wir können die dem Vertragspartner nach dieser und den vorstehenden Ziffer(n) eingeräumten Rechte bei schwerwiegender Missachtung ihrer Nutzungs- und Verwertungsrechte bzw. der Urheberrechte an der Software durch den Vertragspartner aus wichtigem Grund widerrufen und den Vertrag entsprechend mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Übergabe (vgl. allgemeinen Rahmenbedingungen).

Die vertragsgegenständliche Software ist vom Hersteller als originärem Rechteinhaber für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und ist von marktüblicher Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Wir haften dafür, dass die Software mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmt.

Gegenstand der Gewährleistung ist die Software in der unserseitig oder unmittelbar vom Hersteller als originärem Rechteinhaber ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Eingriffe unseres Vertragspartners zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem unseres Vertragspartners oder Drittprodukten. Unser Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Vornahme von Programmerweiterungen oder Programmänderungen nach Gefahrübergang, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden.

Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Ihr ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung.

Wir bzw. unmittelbar der Hersteller der Software als originärer Rechteinhaber sind nach eigener Wahl berechtigt, Mängel durch Beseitigung oder durch Lieferung mangelfreier Ware zu beheben. Das schließt die Berechtigung ein, Mängel durch Überlassung eines neuen Releases zu beheben oder ohne zusätzliche Kosten für den Vertriebspartner solche Änderungen an dem Produkt durchzuführen, die aufgrund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird.

Unser Vertragspartner ist für die regelmäßige Sicherung und Wartung seiner individuellen Daten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere im Gewährleistungsfall erforderlich und diese vollständig an uns herauszugeben ist, damit wir eine Problemanalyse vornehmen können.

Unser Vertragspartner hat uns bei der Lokalisierung des Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch Zurverfügungstellen von Papierausdrucken oder Systembeschreibungen, zu unterstützen.

Im Übrigen verweisen wir auf die Gewährleistungsregelungen der allgemeinen Rahmenbedingungen.

Ergänzende Geschäftsbedingungen der K&H GmbH Konsum- und Handelsentwicklung für Anzeigen und Fremdbeilagen in Druckschriften sowie für Online-Werbung

Regelungsgegenstand

„Anzeigenauftrag“ ist der Vertrag, den Sie mit uns, der K&H GmbH, abschließen und der die Veröffentlichung und Verbreitung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen oder Einhefter von Ihnen als Werbetreibenden oder sonstigem Inserenten in eines von uns herausgegebenen oder betreuten Druckschrift, insbesondere einem Magazin oder einer Zeitschrift, beinhaltet.

Im Bereich der Online-Werbung, also der Vermarktung von Werbeflächen im Internet, ist Vertragsgegenstand die Belegung einen Werbebanners, eines Button oder eines sonstigen Online-Werbemittels auf einer von uns betriebenen oder vermarkteten Website bzw. einem von uns betriebenen oder vermarkteten Internetportal.

Zustandekommen des Vertrages, Ablehnungsvorbehalt, Storno

Der von Ihnen erteilte Anzeigenauftrag bzw. das von Ihnen beauftragte (Online-)Werbemittel und damit der Vertrag kommen nach Bestätigung in Textform durch uns zustande. Die maßgeblichen Vereinbarungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung, unserer Preisliste und diesen ergänzenden bzw. den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir behalten uns vor, vom Vertragsschluss abzusehen, oder auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen, wenn ein sachlicher Grund dafür gegeben ist. Ein solcher sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Inhalt der Print- oder Online-Anzeige oder des sonstigem Werbemittels rechtswidrig, anstößig, durch Dritte untersagt oder eine Veröffentlichung aus dringenden betrieblichen Interessen – inkl. Herkunft oder technischer Form - für uns unzumutbar ist. Wir werden Ihnen diesen Entschluss unverzüglich mitteilen.

Im Falle einer von uns nicht veranlassten Stornierung durch Sie berechnen wir eine Stornopauschale i.H.v. 50% des Anzeigenpreises . Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. Sie können aber nachweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird bei einem Auftrag über mehreren Anzeigen mind. eine storniert oder wird ein Auftrag aus Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht erfüllt, so müssen Sie uns unabhängig von der Stornopauschale den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Gesamtabnahme entsprechenden Nachlass erstatten.

Abruf

Anzeigenaufträge müssen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Laufzeit in Textform einvernehmlich vereinbart ist, binnen eines Jahres ab Vertragsschluss abgerufen werden. Beinhaltet der Vertragsschluss mehrere einzelnen Anzeigen, so gilt für den ersten Abruf die Frist aus S.1 entsprechend und müssen die weiteren Anzeigen binnen 12 Monaten ab dem Abruf der ersten Anzeigen abgerufen werden. Vereinbarte Nachlässe gelten nur für das erste Insertionsjahr.

Platzierung, Kenntlichmachung

Platzierungswünsche sind nur im Fall einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns – in Textform – verbindlich.

Wenn Sie Ihre Anzeige bzw. Fremdbeilage ausdrücklich nur in bestimmten Ausgaben oder Plätzen der Druckschrift platziert wissen wollen, müssen Sie uns darüber so rechtzeitig informieren, dass wir Ihnen noch vor Anzeigenschluss mitteilen können, wenn das nicht realisiert werden kann.

Rubrikanzeigen werden – auch ohne explizite Vereinbarung – in der entsprechenden Rubrik abgedruckt.

Im Fall der Online-Werbung haben Sie ebenfalls bei einer expliziten – schriftlich oder in Textform – Vereinbarung Anspruch auf eine bestimmte Platzierung Ihres Werbemittels auf der entsprechenden Website oder auf eine bestimmte Zugriffszeit auf die jeweilige Website. Im Übrigen wird Ihr Werbemittel von uns nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung Ihrer Interessen platziert und dort mit der Verfügbarkeit, wie sie sich aus den entsprechenden diesbezüglichen Vereinbarungen ergeben, abrufbar gehalten. Eine Umplatzierung im Rahmen des vereinbarten Umfeldes bleibt vorbehalten. Bei entsprechender Vereinbarung/Art des vertragsgegenständlichen Werbemittels wird Ihr Werbemittel mit Ihrer Internetseite als Zielseite verknüpft, so dass Ihre Internetseite mit dem „Klick“ auf das Werbemittel aufgerufen wird. Sie können dabei, soweit für uns möglich und zumutbar, jederzeit eine andere Zielseite bestimmen, mit der das Werbemittel fortan ersatzweise verlinkt sein soll.

Sofern die Print- oder Online- Anzeige nicht von sich aus aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung als Anzeige erkennbar ist, können wir sie mit dem Zusatz „Anzeige“ kenntlich machen.

Verantwortlichkeit für Inhalte und Bereitstellung, Rechtseinräumung

Sie versichern, dass die beworbenen Waren oder Dienstleistungen nicht rechtswidrig oder anstößig sind.

Sie sind für die urheber-, persönlichkeits-, wettbewerbs-, Jugendschutz-, persönlichkeitsschutz-, datenschutz- und sonst rechtlicher Zulässigkeit sowie Viren- bzw. Schaddatenfreiheit der gelieferten Text- und Bildvorlagen sowie sonstiger Vorlagen, Daten oder Dateien verantwortlich. Von Ansprüchen Dritter stellen Sie uns insoweit frei. Zur Rechtsprüfung sind wir nicht verpflichtet.

Wir sind, was bei der Online-Werbung relevant werden kann, vorbehaltlich der weitergehenden Rechte bei Verstößen gegen 5.1 oder 5.2 berechtigt, ein bereits geschaltetes Werbemittel zurückzuziehen. Hiervon werden wir Sie unverzüglich unterrichten. Es besteht dann, soweit für uns zumutbar, für Sie die Möglichkeit einer Ersatzlieferung binnen Frist zu. Etwaige Mehrkosten sind von Ihnen zu tragen. Erfolgt keine Ersatzschaltung bzw. ist diese nicht möglich bleibt der Vergütungsanspruch dennoch bestehen.

Vorstehende Verantwortlichkeiten nach gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter unter Einschluss des für den Anzeigenteil Verantwortlichen.

Ferner tragen Sie Verantwortung für die rechtzeitige, vereinbarte und einwandfreie Lieferung der Vorlagen und sonstigen Unterlagen, namentliche des Anzeigentextes und der Druckunterlagen und Beilagen. Für erkennbar ungeeignetes oder beschädigtes Material fordern wir unverzüglich Ersatz an.

Wenn Sie dies ausdrücklich wünschen, senden wir Ihnen einen Korrekturabzug. Sie sind verantwortlich für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Fehlerkorrekturen sind innerhalb der von uns gesetzten angemessenen Frist vorzunehmen, andernfalls müssen Sie von uns nicht berücksichtigt werden.

Im Falle der Online-Werbung sind Sie zudem dafür verantwortlich, eine etwaige Zielseite während der Laufzeit des Vertrages abrufbar zu halten. Etwaige Störungen bei der Verlinkung teilen Sie uns unverzüglich in Textform mit.

Schließlich räumen Sie uns im Falle der Online-Werbung noch die für die Schaltung des Werbemittels erforderlichen, übertragbaren Multimedia-, Online-, Datenbank-, Sende- und sonstigen Rechte ein.

Kosten, Zahlung, Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

Die Kosten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. unserer Preisliste.

Kosten für Reproduktion und Satz werden Ihnen ebenso gemäß der Auftragsbestätigung bzw. Preisliste berechnet.

Ferner haben Sie – unbeschadet etwaig dafür geltender Vereinbarungen - die Kosten zu tragen, wenn wir auf Ihren Wunsch und Ihre Bestellung hin, die einschlägigen Druckunterlagen fertigen. Gleiches gilt für Mehrkosten infolge von Ihnen veranlasster erheblicher Änderungen.

Im Falle eines Zahlungsverzuges oder begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit sind wir berechtigt, unbeschadet der weiteren gesetzlichen Regelungen, laufende Aufträge bis zur Zahlung zurückzustellen oder die Ausführung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

Beleg, Aufbewahrung, Unterlagen

Mit der Rechnung liefern wir ein Musterexemplar der gebuchten Auflage als Anzeigenbeleg.

Das uns überlassene Datenmaterial bewahren wir 6 Monate beginnend ab Erscheinen der Anzeige auf. Anschließend werden wir es, sofern nicht anderes vereinbart, ordnungsgemäß entsorgen.

Bei Ziffernanzeigen wenden wir für die Verwahrung und ggf. rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expresssendungen auf solche Anzeigen werden auf normalem Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen bewahren wir, sofern nicht anderes vereinbart, 4 Wochen ab Zugang auf; wenn sie bis dahin nicht abgeholt sind, werden sie anschließend grds. vernichtet.

Auflagenhöhe

Ist keine (Mindest-)Auflagenhöhe explizit genannt, berechnet sich die Auflagenhöhe aus der tatsächlich verbreiteten Auflage des Kalendervorjahres, aus der eine durchschnittliche Auflage pro Ausgabe zu ermitteln ist. Eine Preisminderung wegen einer Auflagenminderung der Ausgabe, in der die Anzeige erschienen ist, kann verlangt werden, wenn sie mind. 20 % ausmacht. Wenn dem so ist, der Preis proportional zu Auflagenminderung gekürzt. Es erfolgt entweder eine Gutschrift auf Basis des Kundennettos oder unter Berücksichtigung einer bereits gewährten Agenturvergütung oder ersatzweise als eine Auszahlung. Allerdings ist eine Preisminderung ausgeschlossen, wenn wir Ihnen die Auflagenminderung so rechtzeitig ankündigen konnten, dass Sie noch die Möglichkeit hatten, vor Erscheinen der Ansage den Vertrag entsprechend aufzusagen.

Gewährleistung

Wir gewährleisten die insoweit marktübliche Druckqualität, vorausgesetzt, die von Ihnen überlassenen Druckunterlagen sind farbverbindlich und haben eine ausreichende Auflösung und es handelt sich erhebliche Abweichung sowie eine nicht nur unwesentliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Bei der Online-Werbung gewährleisten wir in gleichem Maße eine dem jeweiligen marktüblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Ihnen ist jedoch bekannt, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein völlig fehlerfreies Programm zu erstellen.

Auswirkungen auf Platzierung und Qualität, die Ihre Ursache in einer verspäteten Überlassung der Unterlagen oder dem Wunsch nach einer von der Vorlage abweichende (Druck-)Wiedergabe haben, berechtigen nicht zur Reklamation.

Ein vollständiger und fehlerfreier Abdruck von Kontrollangaben ist nicht geschuldet.

Bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige bzw. ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels haben Sie Anspruch auf Zahlungsminderung oder, soweit möglich und zumutbar, auf eine einwandfreie Ersatzanzeige jedoch beschränkt auf das Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Nach fruchtlosem Verstreichen einer entsprechenden uns von Ihnen hierfür gestellten angemessenen Frist oder wenn die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei ist, haben Sie ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

Soweit wir im Bereich der Online-Werbung Kontaktzahlen bei Ad Impressions oder Ad Clicks garantieren, tritt bei Nichterreichen eine Verlängerung der Werbeschaltung ein, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Tritt eine Verlängerung nicht ein, haben Sie Anspruch auf Zahlungsminderung. Werden bestimmte Kontaktzahlen innerhalb einer bestimmten Laufzeit vereinbart und wird die Schaltung trotz vorzeitiger Erreichung der Kontaktzahlen einvernehmlich fortgesetzt, so erhöht sich die Vergütung entsprechend.

Mängelanzeige

Wenn Sie Kaufmann sind, müssen, Sie uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche ab Erhalt eines Belegexemplars anzeigen, versteckte Mängel innerhalb von einer Woche ab Entdeckung, ansonsten sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Im Falle der Online- Werbung müssen Sie die Werbung unverzüglich nach Einstellen/Erscheinen prüfen und offenkundige Fehler binnen einer Woche ab Einstellung/Erscheinen mitteilen. Andernfalls erlöschen insoweit jeweils die etwaigen Gewährleistungsrechte.

Haftung

Bei fernmündlich oder handschriftlich aufgegebenen Anzeigen oder in dieser Form veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernehmen wir keine Haftung für die sachliche Richtigkeit.

Für Datenverluste des Kunden haften wir, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig versucht haben und wenn Sie durch entsprechende Datensicherung sichergestellt haben, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Eine permanente Verfügbarkeit und Erreichbarkeit ist jedoch technisch nicht zu gewährleisten. Wir sind um möglichst ununterbrochene, technisch einwandfreie Nutzungsmöglichkeit bemüht, haften jedoch nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder unterbrochene Nutzungsmöglichkeiten unserer online-Angebote. Wir haften insbesondere nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem Server der Website/des Portals oder für Strom- und Serverausfälle, die nicht in unserem Einflussbereich stehen.

Beilagen müssen Sie sachgemäße verpacken und unbeschädigt angeliefert werden. Andernfalls übernehmen wir keine Haftung.

Die etwaige verschuldensunabhängige Haftung als Vermieter für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel der Website bzw. des Internetportals, auf der wir Ihre Online-Anzeige schalten, wird ausgeschlossen.

Im Übrigen wird auf die Geltung der Haftungsregeln in den allgemeinen Regelungen.

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.